Es kann manchmal passieren, dass Sie eine Rechnung erhalten, obwohl Sie den Vertrag gekündigt haben. 


Eine Kündigung kann einmal jährlich erfolgen. Sie muss spätestens 1 Monat vor Jahreszahlung schriftlich mitgeteilt werden. 

Wenn wir die Kündigung nicht rechtzeitig erhalten, werden wir für ein weiteres Jahr eine Rechnung erstellen. 

Probeverträge haben andere Regelungen.


Wenn wir die Kündigung bearbeitet haben, bekommen Sie eine Kündigungsbestätigung.